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Inkasso-Ratgeber

Oft wird in Medien von dubiosen Inkassounternehmen berichtet, die mit aggressiv formulierten Briefen versuchen, die offenen Forderungen Ihrer Mandanten einzufordern. Wenn der Schuldner dann nicht reagiert folgt kurze Zeit später in der Regel schon ein Brief des so dann eingeschalteten Rechtsanwaltes, mit den Zielen, einerseits den Druck noch weiter zu erhöhen und den Schuldner zur Zahlung aufzufordern und andererseits die schon immens gestiegenen Kosten noch weiter in die Höhe zu treiben. Doch wie erkennt der unerfahrene Verbraucher nun, ob es sich um eine rechtmäßige Forderung handelt, die bezahlt werden muss und wie kann geprüft werden, ob die verlangten Kosten (Inkassokosten, Kontoführungskosten, Auskunftei-Kosten etc.) gerechtfertigt sind ?

Im Gegensatz zu Rechtsanwälten unterliegen die Inkassobüros keiner sogenannter Gebührenordnung, an die sich gehalten werden muss – das heisst, die Kosten können quasi “frei gewählt” werden, so lange sie nicht im Bereich des Wuchers fallen. Das aus einer 50 EURO Forderung somit mal schnell und innerhalb weniger Wochen 150 EURO werden können, ist also leider durchaus legitim, wenn auch unfair.

Bezüglich der Kontoführungskosten besteht für die Inkassobüros gemäß aktueller Rechtssprechung ein Anspruch auf 4,00 EURO pro Monat. Gezählt wird hierbei ab dem Monat, ab dem das Inkassobüro die Forderung übernommen hat.

Die veranschlagten Zinsen sind die Verzugszinsen, die das Inkassobüro in der Regel an den Mandanten abführen muss. Generell sollte hierbei darauf geachtet werden, dass die Zinsen 5% über dem Basiszinssatz (siehe www.bundesbank.de) nicht übersteigen. Ein anderer Fall liegt jedoch vor, wenn der Gläubiger, dessen Forderung nicht bezahlt wurde, durch den “Ausfall” der Forderung dazu verpflichtet war, einen Kredit in Anspruch zu nehmen. Sollte er dies nachweisen können, darf er auch 13,25% Zinsen in Rechnung stellen.

Sonstige Kosten wie beispielsweise die Auskunftskosten sind ebenfalls legitim, wenn das Inkassobüro erst Ihre Anschrift ermitteln musste (bspw. über die Schufa oder Einwohnermeldeämter). In der Regel schlagen diese Positionen jeweils mit 4 – 6 EURO zu buche.

Bei geschlossenen Vergleichen und Ratenzahlungsvereinbarungen zwischen Ihnen und dem Inkassobüro bzw. Rechtsanwalt können weiterhin noch Vergleichs- und Ratenzahlungsgebühren genommen werden. In der Regel betragen diese zwischen 10 und 30 EURO und sind ebenfalls gerechtfertigt.

Wenn Sie die Zahlung partout verweigern, wird so manche Inkassogesellschaft bzw. Rechtsanwalt dazu übergehen, einen Mahnbescheid gegen Sie zu beantragen und anschliessend die Vollstreckung einzuleiten. Wenn das Verfahren in diesem Stadium angekommen ist, können je nach Forderungshöhe schnell ein paar hundert Euro an Mehrkosten entstehen, die auch zu Ihren Lasten fallen.

Um Ihnen eine Hilfestellung zu geben, wenn Sie eine Zahlungsaufforderung bekommen haben, haben wir nachfolgend einen Fragenkatalog zusammengestellt: Fragen und Antworten bei Inkassobriefen